Gewinne einen von fünf 50€-Gutscheinen unseres Partners, dem Q6Q7-Stadtquartier im Herzen unserer geliebten Quadratestadt!
Was ihr dafür tun müsst? Sehr einfach: Schaut euch die Fernsehsitzung am Samstag, den 13. Februar um 20:15 Uhr, auf RNF an (oder die Wiederholung am 14. Februar um 13 Uhr), macht dabei ein Selfie von euch, postet es als Beitrag (also keine Story) auf eurem Facebook- oder Instagramprofil und verlinkt unseren jeweiligen Kanal (Links s. unten).
Das Rhein-Neckar-Fernsehen ist weltweit über Satellit empfangbar (s. Anleitung). Für all diejenigen unter euch, die dennoch Empfangsprobleme haben sollten, lassen wir es auch gelten, wenn ihr euch die Sitzung ab Montag, den 15. Februar, auf unserem Youtube-Kanal anschaut und davon ein Selfie mit oben genannten Bedingungen postet.
Einsendeschluss ist der 17. Februar um 24 Uhr. Die Gewinner*innen werden zufällig unter allen Teilnehmer*innen zeitnah nach Einsendeschluss von einer absolut unbestechlichen, gleichwohl aber charmanten Glücksfee gezogen.
Informationen & Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Das „Fernsehsitzungsselfie-Gewinnspiel“ der Großen Carnevalgesellschaft FEUERIO 1898 Mannheim e.V., im Folgenden FEUERIO genannt, startet am 13. Februar 2021 und endet am 17. Februar 2021 um 24 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Jeder Benutzer kann nur für sich selbst teilnehmen (die Teilnahme für andere ist ausgeschlossen). In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Gewinner werden aus allen Bildbeiträgen ermittelt, die innerhalb der o.g. Zeit ein Selfie von sich als Beitrag (keine Story) auf dem jeweiligen privaten Facebook- oder Instagram-Account der/s Teilnehmer*in posten, während sie/er die Fernsehsitzung des FEUERIO anschaut, und auf denen die Facebookseite (https://www.facebook.com/Feuerio) oder der Instagram-Account (https://www.instagram.com/feuerio_mannheim/) des FEUERIO verlinkt wurden. Die Gewinner werden zeitnah nach Einsendeschluss von einer „Glücksfee“ zufällig gezogen.
Preis/e
Die so ermittelten Gewinner erhalten jeweils einen von fünf Einkaufsgutscheinen des Stadtquartiers Q6Q7 / CRM – Center & Retail Management GmbH in Höhe von 50,00€.
Ablauf
Am Gewinnspiel und der Auslosung nimmt teil, wer ein Selfie von sich als Beitrag (nicht als Story) auf seinem privaten Facebook- oder Instagramprofil veröffentlicht und die Facebook-Seite bzw. Instagram-Kanal des FEUERIO darauf verlinkt.
Benachrichtigung
Die Gewinner werden per Facebook- oder Instagram-Privatnachricht direkt im Anschluss an die Verlosung benachrichtigt. Für den Versand der Preise wird die Adresse über die Direktnachrichtenfunktion oder per E-Mail abgefragt. Die/der Teilnehmer*in trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Der FEUERIO ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist leider nicht möglich.
Datennutzung
Die von den Teilnehmer*innen/Gewinner*innen erhobenen Daten (Name und ggf. Postadresse) werden nicht an Dritte weitergeleitet, sondern lediglich für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe von Gewinnerdaten (Name und Postanschrift) an den Versanddienstleister erfolgt ausschließlich zur Versendung der Gewinne und wird im Anschluss unverzüglich gelöscht. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim FEUERIO finden sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Facebook und Instagram Disclaimer
Das Gewinnspiel des FEUERIO steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter des Wettbewerbs und Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist weder Facebook noch Instagram, sondern die Große Carnevalgesellschaft e.V., Heppenheimer Straße 13-15, 68309 Mannheim. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer/-innen diese Teilnahmebedingungen.
Weitere rechtliche Hinweise
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl oder geltendes Recht verstoßen. Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Der FEUERIO behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen. Ferner behält sich der FEUERIO das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Handelt es sich bei der/m ausgeschlossenen Teilnehmer*in um eine/n bereits ausgeloste/n Gewinner*in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Der FEUERIO behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen.
Die Teilnehmer*innen versichern, dass sie die Autor*innen bzw. Urheber*innen ihrer eingereichten Beiträge sind und keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmer*innen versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch die Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Texte) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Die Veranstalter sind jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Die Rechte an den Inhalten und Wettbewerbsbeiträgen verbleiben, vorbehaltlich einer Inanspruchnahme gem. nachstehendem Optionsrecht bei den Teilnehmer*innen.
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsbeiträge im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von dem Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Teilnehmer*innen räumen dem Veranstalter daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen.
Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten.